DSVGO - Änderungen treten ab 25. Mai 2018 in Kraft
Am 25. Mai tritt die DSGVO in Kraft und sorgt für eine einheitliche Regelung innerhalb der EU zum Schutz von personenbezogenen Daten. Webseiten, der Newsletter, Online-Ticketing, e-Shops, digitale Anwendungen (z. B. Online-Datenbanken, mobile Apps) oder Blogs der Museen und Kulturureinrichtungen sind von diesen Änderungen betroffen.
Neben technischen Anforderungen kommt es auch für die PR- und Öffentlichkeitsarbeit etwa in Hinblick auf den Umgang mit Personenabbildungen bei Veranstaltungen im Internet zu Neuregelungen. Sinnvoll ist es daher, sich jetzt zu informieren, an den Datenschutzbeauftragten oder betreuenden Rechtsbeistand zu wenden, und so fachkundig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Maßnahmen, die zentral im BYSEUM-System gesteuert werden können, wie z.B. die Umstellung auf HTTPS, werden von uns umgesetzt. Diesen Service (HTTP/SSL-Sicherheitszertifikat) können wir aber aus technischen Gründen lediglich den Webseiten bieten, deren Domains auch bei uns im System gehostet werden. Darüber hinaus wird es für alle BYSEUM-Webseiten in Kürze einen neuen Cookie-Banner geben, der den aktuellen Förderlayer ersetzen wird.
Literatur und Links zum Thema:
- Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz
- DSGVO-Guide mit Checklisten und Muster von t3n, Dr. Schwenke
- DSGVO-Linktipps für Museen und Kultureinrichtungen von MusErMeKu
- DSGVO-Checkliste für Blogger
- Infografik – Datenschutz der Europäischen Kommission
- Datenschutz-Grundverordnung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit