Erklärung zur Barrierefreiheit
mit der Einführung der EU-Richtlinie 2016/2102 sind alle öffentlichen Einrichtungen dazu verpflichtet, ihre Website und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Bei dieser Aufgabe möchten wir Sie unterstützen. In diesem Zusammenhang wird das Content-Management-System BYSEUM (CMS), mit dem Sie Ihre Museumswebseite umgesetzt haben, zentral einem Barrierefreiheits-Audit unterzogen, technisch überarbeitet sowie Ihnen eine Redaktions-Handreichung zur weiteren selbständigen Anpassung mit auf den Weg gegeben.
Das Barrierefreiheits-Projekt startet im Februar 2021 mit einem ersten Schritt, indem in das CMS zentral ein neuer Navigationspunkt „Erklärung zur Barrierefreiheit“ im Fußbereich (Footer) hinzugefügt wird.
In der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist anzugeben, inwieweit die Barrierefreiheit des Produkts den rechtlichen Vorgaben entspricht oder an wen sich Nutzer*innen wenden können, wenn sie auf Barrieren stoßen. Aktuell wurde hier von uns ein Standardtext hinterlegt, der auf einer ersten Selbstbewertung fußt, und den Sie bitte punktuell mit Ihren eigenen (z. B. URL, Adresse, Datum) Angaben ergänzen (markierte Bereiche) sowie dann freigeben müssten.
Weitere zentral gesteuerten technische Überarbeitungsschritte werden folgen sowie ein Aufruf an Sie (Frühsommer), im Rahmen Ihrer redaktionellen Möglichkeiten entsprechende Anpassungen selbst vorzunehmen. Eine Redaktions-Handreichung wird Ihnen hierzu noch zur Verfügung gestellt.