Hilfe zur Seite "Erklärung zur Barrierefreiheit"

Welche Museen müssen auf Ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit anbieten?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text auf Ihrer Website, mit dem Sie ausführen, inwieweit die Website barrierefrei umgesetzt wurde.

Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) legt fest, welche Museen in Bayern eine Erklärung veröffentlichen müssen. Ob Ihre Einrichtung dazu gehört, können Sie unter „Wer ist zur Umsetzung verpflichtet?“ nachlesen.

Eine Einführung in das Thema digitale Barrierefreiheit finden Sie auf der Website der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern im Themenportal „Digitale Barrierefreiheit“ und im Video „Einführung in die digitale Barrierefreiheit“ im YouTube-Kanal der Landesstelle.

Welche Inhalte müssen in der Erklärung zur Barrierefreiheit stehen?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat drei Bestandteile:

  1. Eine Aussage darüber, ob die Website ganz, teilweise oder gar nicht mit der Verordnung vereinbar ist. Sie müssen begründen, warum Inhalte nicht barrierefrei sind, und können einen Zeitrahmen zur Verbesserung und auch barrierefreie Alternativen angeben.
  2. Ein Feedback-Mechanismus, der Besucher*innen Ihrer Website die Möglichkeit gibt Barrieren an Sie zu melden.
  3. Ein Hinweis auf die Durchsetzungsstelle und auf das Durchsetzungsverfahren.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von jeder Seite der Website einfach zugänglich sein. Es hat sich etabliert die Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer der Seite parallel zum Impressum und der Datenschutzerklärung zu verlinken.

Es gibt in Bayern eine Mustervorlage, die Ihnen einen Einblick in den Aufbau der Erklärung zur Barrierefreiheit gibt: Mustererklärung zur Barrierefreiheit des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales, inkl. der Kontaktdaten zur Durchsetzungsstelle.

Sie finden ausführliche Informationen auf der Webseite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ im Themenportal „Digitale Barrierefreiheit“ der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern.

Wie erhalten Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf Basis einer Bewertung – eines Barrierefreiheitstests – der Website zu erstellen. Die Bewertung können Sie selbst durchführen oder Sie lassen jemanden Drittes einen Test durchführen.

Bei der technischen Umsetzung des Content Management Systems (CMS) BYSEUM wurden die Barrierefreiheitsregeln der BayEGovV beachtet. Jedoch kann das CMS nicht alle Aspekte der digitalen Barrierefreiheit abdecken. Neben der technischen Umsetzung beeinflussen auch Redaktionsarbeit (Texte auf der Website) und Designentscheidungen die Barrierefreiheit einer Website.

Sollten Sie sich entschieden haben die Bewertung Ihrer Website selbst durchzuführen, haben wir zur Unterstützung einen Selbsttest auf Basis der BYSEUM Design Vorlage (Theme) „Weiß, leicht, offen“ zusammengestellt.

Es gibt Agenturen und Selbständige, die Barrierefreiheitstests durchführen, sollten Sie den Test beauftragen wollen. Beachten Sie bei der Vergabe, dass der Test Ihrer Website nach einem Standard (z.B. BayEgovV) durchgeführt wird. Informationen zu Anbieter*innen für Barrierefreiheitstests finden Sie z.B. beim Anbieterverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer oder bei den BIK BITV Prüfstellen.

Wo finden Sie Beispiele für eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Wann muss die Erklärung zur Barrierefreiheit aktualisiert werden?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website aktualisiert werden. Sollte es Änderungen im CMS von BYSEUM geben, teilen wir Ihnen diese mit.