Hilfe zur Seite "Deutsche Gebärdensprache (DGS)"
Welche Museen müssen auf Ihrer Website Videos in Deutscher Gebärdensprache anbieten?
Die Anforderungen an die Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) auf einer Website in Bayern legt die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) fest. Diese Verordnung müssen sie erfüllen, wenn Sie den Anforderungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) als öffentliche Hand entsprechen. Ob Ihre Einrichtung dazu gehört, können Sie unter „Wer ist zur Umsetzung verpflichtet?“ nachlesen.
Eine Einführung in das Thema digitale Barrierefreiheit finden Sie auf der Website der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern im Themenportal „Digitale Barrierefreiheit“ und im Video „Einführung in die digitale Barrierefreiheit“ im YouTube-Kanal der Landesstelle.
Was ist Deutsche Gebärdensprache?
Die DGS – Deutsche Gebärdensprache – ist eine Sprache, die innerhalb der deutschen Gehörlosengemeinschaft gewachsen ist und in der Regel von gehörlosen und stark schwerhörigen Menschen zur verlässlichen Kommunikation genutzt wird. Gebärdensprache besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung. DGS beinhaltet andere Regeln als die deutsche Laut- und Schriftsprache. DGS kann eine Erstsprache (Muttersprache) sein und ist als rechtlich eigenständige Sprache anerkannt.
Sie finden mehr Informationen und weiterführende Links auf der Website des Deutschen Gehörlosen Bundes e.V. und auf der Seite Gebärdensprache der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Welche Inhalte müssen in Deutscher Gebärdensprache auf Ihrer Website stehen?
Welche Inhalte in DGS zur Verfügung gestellt werden müssen, richtet sich in Bayern nach der BayEGovV, §1 (2).
Die Videos in Deutscher Gebärdensprache müssen folgende Themen umfassen:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten Ihrer Website (u. a. Ihre Aufgabe, Zweck des Webauftritts),
- Hinweise zur Navigation auf Ihrer Website und
- Hinweise auf weitere in diesem Webauftritt vorhandenen Informationen in DGS.
Diese Anforderung der BayEGovV ist eine Mindestanforderung. Sie dürfen mehr Inhalte in DGS anbieten.
Wie erhalten Sie Videos in Deutscher Gebärdensprache?
Die Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache übernehmen spezialisierte Dienstleistungsunternehmen. Diese benötigen für ein Angebot den Text, der übersetzt werden soll, und Hinweise zu den Gestaltungswünschen. Den Text können Sie auch für die Übersetzung in Leichte Sprache nutzen. Videos in DGS müssen nicht untertitelt werden.
Informationen zu Anbieter*innen für Videos in DGS finden Sie z.B. beim BIK für Alle „Anbieter von Gebärdensprachvideos“ oder beim Anbieterverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer. Beachten Sie bei der Vergabe, dass die Videos nach der Verordnung (z.B. BayEGovV) umgesetzt werden.
Wo finden Sie Beispiele für eine Umsetzung der Videos in Deutscher Gebärdensprache?
- Seite Gebärdensprache der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Umsetzung nach BITV, Stand 29.4.2022
- Seite Videos des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Umsetzung nach BayEGovV, Stand 26.4.2022
Wann müssen die Videos aktualisiert werden?
Sie müssen die Videos aktualisieren, sobald es bei den Inhalten eine Änderung gibt.
Es kann sein, dass Sie z.B. neue Inhalte in DGS anbieten. Sollten Sie den Webauftritt neugestalten, kann sich auch die Navigation ändern.
Sollte es keine Änderungen in den Inhalten geben, müssen Sie die Videos erst aktualisieren, wenn es rechtlich neue Anforderungen gibt.