Bildrechte

Der Nutzer des „Bausteinkastens für Museumswebsites“ hat selbstständig bildrechtliche Grundsätze zu berücksichtigen:
Bildrechte sind die Urheberrechte des Urhebers bzw. Lichtbildners für seine Fotografien. Diese gilt es bei der Bebilderung einer Website (genauso wie bei deren Veröffentlichung als Print) zu berücksichtigen.

Unbedingt zu unterscheiden ist der Begriff Bildrecht vom Recht am eigenen Bild der abgebildeten/abgelichteten Person. 

Ferner bitte beachten: Museen und andere Eigentümer von Kunstgegenständen bezeichnen ihre Vermarktungsansprüche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums oftmals auch dann als Bildrechte, wenn der Schutz nach dem Urheberrecht bereits abgelaufen ist. Dabei beruft man sich in der Regel auf das Hausrecht und die Eigentumsrechte. Dies gilt es zu beachten und gegebenenfalls sollten die Modalitäten direkt mit dem betreffenden Museum oder Eigentümer/Sammler geklärt werden.
Im Internet verfügbare Bilder sind nicht automatisch „frei" und dürfen nicht beliebig kopiert und weiterverwendet werden.